Gandalex

Lange Boomgaardstraat 6
BE-9000 GENT
Belgium

T: +32(0)9 391 31 21
F: +32(0)9 279 08 37

www.gandalex.be


Marc CALLANT
Lotte VANFRAECHEM
Hanna Verdickt


Christophe DESURMONT
Gerhard FRANK

Honorar und Tarife

Eine transparente und nachvollziehbare Honorarverrechnung ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten.

 

Es wird beim ersten Gespräch schon geprüft, ob die Kosten auch von Dritten übernommen werden können, z.B. einer Versicherungsgesellschaft.

 

Der Mandant wird möglichst schnell darüber informiert, auf welche Art und Weise man die Kostenberechnung und die Honorare durchführen wird.

 

Dementsprechend werden wir den Mandanten über die Abrechnungsmethode informieren, die wir anwenden um die (Fix – und variable) Kosten zu berechnen oder die Honorare (je nach Stundensatz, Prozent oder Pauschalvereinbarung), die Gerichtskosten und die Möglichkeiten der Honorareinforderungen.

 

Die Honorare werden – falls erwünscht – monatlich, drei – oder sechsmonatlich aufgestellt. So werden Mandanten jeweils sofort über neue Informationen in der Akte informiert, wenn sie die provisorischen Rechnungen bekommen.

 

Wenn die Akte geschlossen ist, dann gibt es noch die Berechnung eines definitiven Honorars, falls die provisorischen Rechnungen nicht alle Kosten decken.

 

Im Falle eines günstigen Ergebnisses, könnte der Anwalt ein zuständiges Honorar anrechnen.  

 

In Inkassosachen ist es möglich, ein Inkassotarif anzuwenden.